TC Rot-Weiss Straubing  e. V.

Tennishallenordnung und Hygienekonzept

Die Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle. Sie zu beachten liegt daher im
Interesse eines jeden Besuchers.
Die Hallenordnung wird mit  Beantragung einer Hallenspielzeit bzw. mit Betreten der Tennishalle ausdrücklich
anerkannt. Die Hallenabonnenten verpflichten sich, Gäste, die in ihren Stunden spielen oder die sie auf die Anlage
begleiten, auf Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen. Darüber hinaus verpflichten sie sich, allen sonstigen,
der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.
Bei  Veranstaltungen  (Wettkämpfen,  Vereins-  und  Privattraining)  sind  die  Vereins-,  Übungsleiter/innen  und
Trainer  mit  dafür  verantwortlich,  dass  alle  Teilnehmer/innen  und  Besucher/innen  die  Bestimmungen  dieser
Hallenordnung beachten.
Bei wiederholter Nichtbeachtung der Hallenordnung erfolgt der Ausschluss von der Tennishallennutzung.
Allgemeine Bestimmungen:
  • Die Nutzung und das Betreten der Hallenplätze sind ausschließlich mit sauberen
    Tennishallenschuhen (Granulat-Boden, keine Joggingschuhe) erlaubt.
  • Es  dürfen  keine  Speisen  oder  farbige  Getränke  (z.  B.  Cola,  Kaffee)  mit  in  die  Halle  genommen
    werden!
  • In der Halle darf nicht geraucht werden. Es gilt striktes Alkoholverbot!
  • Der  Verein  stellt  für  die  Hallenplätze  eine  Gas-/Infrarot-Heizung  zur  Verfügung.  Diese  erwärmt
    nur den Körper innerhalb der erfassten Spielfläche. Eine Vor- oder  Nachheizung bedeutet damit
    eine reine Energieverschwendung und eine Kostenbelastung des Vereins. Die aushängende
    Gebrauchsanweisung ist zu beachten.
  • Die  Hallenplätze  werden  mit  LED-Beleuchtung  je  Platz  ausgeleuchtet.  Die  Beleuchtung  bitte  nur
    pro Platz für die Dauer der Spielzeit benutzen.  
  • Für Schäden, die durch Nichteinhaltung der Hallenordnung entstehen, haftet der Verursacher.
  • Der/die Nutzer/in / Mieter/in nutzt die Halle auf eigene Gefahr. Der TC Rot-Weiss Straubing haftet
    nicht für Schäden und Verluste und leistet keinen Ersatz für Stunden, die aufgrund höherer Gewalt
    nicht wahrgenommen werden können.
Spezielle Nutzungsbestimmungen:
  • Das  Spielen  in  der  Tennishalle  ist  nur  zulässig  durch  die  vereinsseitige  Nutzung  oder  Anmietung  von
    Tennisplätzen zu bestimmten Zeiten.
  • Die  Tennishalleneingangstür  ist  grundsätzlich  im  Rahmen  der  Öffnungszeiten  geöffnet.  Um  hier  eine
    vereinskonforme Nutzung zu gewährleisten erfolgt eine lückenlose Video-Überwachung.
  • Die Nutzung der Tennishalle ist für Mieter/innen nur nach Erwerb einer Spielberechtigung (Abo-Buchung
    bzw. Einzelbuchung über unser Buchungssystem) innerhalb des angemieteten Zeitraums erlaubt.
  • Diese wird über das Buchungssystem BookandPlay gebucht. Dazu ist es erforderlich, sich bei
    BookandPlay zu registrieren. Dauer- und Einzelbucher/innen sind damit als Akteur im Buchungssystem
    erfasst und für die Einhaltung der damit vereinbarten Nutzungsregeln verantwortlich.
  • Nutzungen von Hallenplätzen durch den Verein werden ebenfalls bei BookandPlay gebucht.
  • Bei  persönlicher  Verhinderung  ist  die  Übertragung  gemieteter  Stunden  an  andere  möglich,  sofern  die
    Einhaltung der Regeln sichergestellt ist.
  • Der gemietete Platz ist spätestens  zum Ablauf der gemieteten Zeit zu verlassen.  Abziehen bitte zeitlich
    mit einplanen. Das Licht ist  zu diesem Zeitpunkt auszuschalten, wenn die darauffolgende Stunde nicht
    vermietet ist.
Der  Vorstand  oder  dessen  Beauftragte  üben  gegenüber  den  Benutzer/innen  und  Besucher/innen  die  Rechte  der
Hausherren aus.
Hinweis: Alle Hallenplätze werden durchgehend per VIDEO – überwacht!
In Zeiten der Pandemie ist außerdem folgendes Hygienekonzept für die Tennishalle des TC Rot-Weiss Straubing
e.V.  zu beachten:

Hygienekonzept TC Rot-Weiss Straubing e.V.

Trainings- und Spielbetrieb Tennishallen

Grundsätze
Dieses  Hygienekonzept  orientiert  sich  an  den  Handlungsempfehlungen  der  Corona-Verordnung  des  Landes
Bayern, gültig ab 01.09.2021 b.a.w.
1. Allgemeine Hygieneregeln
  •  Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Desinfizieren der Hände ist bei Betreten des Clubhauses erforderlich.

2. Tennishallennutzung

  • Für  die  Nutzung  (Einzelstunden-Buchung)  der  Tennishalle  sind  nur  bei  BookandPlay  registrierte Spieler/innen zugelassen. Bei der Platzbuchung sind alle Mitspieler/innen einzutragen.
  •  Die ABO-Buchern/innen sind verantwortlich und müssen auf Anforderung die Namen der Mitspieler/innen angeben.
  • Die Tennishalle darf nur von Personen, die die 3-G-Regel beachten, genutzt werden. Das sind:
    Vollständig geimpfte Personen
    Genesene Personen
    Negativ getestete Personen (Antigentest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als
    48 Stunden).
    Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, und nicht
    volljährige  Schülerinnen  und  Schüler,  die  anhand  einer  Bescheinigung  der  Schule
    nachweisen, dass sie zur Teilnahme am Unterricht in der Schule regelmäßig zweimal pro
    Woche getestet werden.
  • Die Trainer/innen haben die Verantwortung, dies in ihren Trainingsgruppen zu überprüfen.
  • Der  Vorstand  wird  Stichproben  durchführen.  Die  entsprechenden  Nachweise  müssen  unverzüglich vorgelegt werden.
  • Für alle Spieler/innen gilt im Übrigen eine Eigenverantwortlichkeit, dass die  3-G-Regel eingehalten wird.
3. Umkleide- und Duschräume; Toiletten
Die Umkleide und Duschräume sowie die Toiletten sind geöffnet. Die Benutzung ist nur unter Beachtung
der Regelungen des jeweiligen Aushangs gestattet.

Die Einhaltung der in diesem Hygienekonzept aufgezeigten Regeln ist verpflichtend.

Straubing, den 01.09.2021 Der Vorstand