TC Rot-Weiss Straubing e. V.
Tennishallenordnung und Hygienekonzept
Die Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle. Sie zu beachten liegt daher im
Interesse eines jeden Besuchers.
Die Hallenordnung wird mit Beantragung einer Hallenspielzeit bzw. mit Betreten der Tennishalle ausdrücklich
anerkannt. Die Hallenabonnenten verpflichten sich, Gäste, die in ihren Stunden spielen oder die sie auf die Anlage
begleiten, auf Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen. Darüber hinaus verpflichten sie sich, allen sonstigen,
der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.
Bei Veranstaltungen (Wettkämpfen, Vereins- und Privattraining) sind die Vereins-, Übungsleiter/innen und
Trainer mit dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer/innen und Besucher/innen die Bestimmungen dieser
Hallenordnung beachten.
Bei wiederholter Nichtbeachtung der Hallenordnung erfolgt der Ausschluss von der Tennishallennutzung.
Allgemeine Bestimmungen:
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Die Nutzung und das Betreten der Hallenplätze sind ausschließlich mit sauberenTennishallenschuhen (Granulat-Boden, keine Joggingschuhe) erlaubt.
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Es dürfen keine Speisen oder farbige Getränke (z. B. Cola, Kaffee) mit in die Halle genommenwerden!
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In der Halle darf nicht geraucht werden. Es gilt striktes Alkoholverbot!
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Der Verein stellt für die Hallenplätze eine Gas-/Infrarot-Heizung zur Verfügung. Diese erwärmtnur den Körper innerhalb der erfassten Spielfläche. Eine Vor- oder Nachheizung bedeutet damiteine reine Energieverschwendung und eine Kostenbelastung des Vereins. Die aushängendeGebrauchsanweisung ist zu beachten.
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Die Hallenplätze werden mit LED-Beleuchtung je Platz ausgeleuchtet. Die Beleuchtung bitte nurpro Platz für die Dauer der Spielzeit benutzen.
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Für Schäden, die durch Nichteinhaltung der Hallenordnung entstehen, haftet der Verursacher.
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Der/die Nutzer/in / Mieter/in nutzt die Halle auf eigene Gefahr. Der TC Rot-Weiss Straubing haftetnicht für Schäden und Verluste und leistet keinen Ersatz für Stunden, die aufgrund höherer Gewaltnicht wahrgenommen werden können.
Spezielle Nutzungsbestimmungen:
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Das Spielen in der Tennishalle ist nur zulässig durch die vereinsseitige Nutzung oder Anmietung vonTennisplätzen zu bestimmten Zeiten.
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Die Tennishalleneingangstür ist grundsätzlich im Rahmen der Öffnungszeiten geöffnet. Um hier einevereinskonforme Nutzung zu gewährleisten erfolgt eine lückenlose Video-Überwachung.
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Die Nutzung der Tennishalle ist für Mieter/innen nur nach Erwerb einer Spielberechtigung (Abo-Buchungbzw. Einzelbuchung über unser Buchungssystem) innerhalb des angemieteten Zeitraums erlaubt.
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Diese wird über das Buchungssystem BookandPlay gebucht. Dazu ist es erforderlich, sich beiBookandPlay zu registrieren. Dauer- und Einzelbucher/innen sind damit als Akteur im Buchungssystemerfasst und für die Einhaltung der damit vereinbarten Nutzungsregeln verantwortlich.
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Nutzungen von Hallenplätzen durch den Verein werden ebenfalls bei BookandPlay gebucht.
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Bei persönlicher Verhinderung ist die Übertragung gemieteter Stunden an andere möglich, sofern dieEinhaltung der Regeln sichergestellt ist.
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Der gemietete Platz ist spätestens zum Ablauf der gemieteten Zeit zu verlassen. Abziehen bitte zeitlichmit einplanen. Das Licht ist zu diesem Zeitpunkt auszuschalten, wenn die darauffolgende Stunde nichtvermietet ist.
Der Vorstand oder dessen Beauftragte üben gegenüber den Benutzer/innen und Besucher/innen die Rechte der
Hausherren aus.
Hinweis: Alle Hallenplätze werden durchgehend per VIDEO – überwacht!
In Zeiten der Pandemie ist außerdem folgendes Hygienekonzept für die Tennishalle des TC Rot-Weiss Straubing
e.V. zu beachten:
Hygienekonzept TC Rot-Weiss Straubing e.V.
Trainings- und Spielbetrieb Tennishallen
Grundsätze
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen der Corona-Verordnung des Landes
Bayern, gültig ab 01.09.2021 b.a.w.
1. Allgemeine Hygieneregeln
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Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen.
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Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
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Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
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Desinfizieren der Hände ist bei Betreten des Clubhauses erforderlich.
2. Tennishallennutzung
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Für die Nutzung (Einzelstunden-Buchung) der Tennishalle sind nur bei BookandPlay registrierte Spieler/innen zugelassen. Bei der Platzbuchung sind alle Mitspieler/innen einzutragen.
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Die ABO-Buchern/innen sind verantwortlich und müssen auf Anforderung die Namen der Mitspieler/innen angeben.
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Die Tennishalle darf nur von Personen, die die 3-G-Regel beachten, genutzt werden. Das sind:Vollständig geimpfte PersonenGenesene PersonenNegativ getestete Personen (Antigentest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als48 Stunden).Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres, und nichtvolljährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schulenachweisen, dass sie zur Teilnahme am Unterricht in der Schule regelmäßig zweimal proWoche getestet werden.
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Die Trainer/innen haben die Verantwortung, dies in ihren Trainingsgruppen zu überprüfen.
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Der Vorstand wird Stichproben durchführen. Die entsprechenden Nachweise müssen unverzüglich vorgelegt werden.
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Für alle Spieler/innen gilt im Übrigen eine Eigenverantwortlichkeit, dass die 3-G-Regel eingehalten wird.
3. Umkleide- und Duschräume; Toiletten
Die Umkleide– und Duschräume sowie die Toiletten sind geöffnet. Die Benutzung ist nur unter Beachtung
der Regelungen des jeweiligen Aushangs gestattet.
der Regelungen des jeweiligen Aushangs gestattet.
Die Einhaltung der in diesem Hygienekonzept aufgezeigten Regeln ist verpflichtend.
Straubing, den 01.09.2021 Der Vorstand